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Verbot von "Himmelslaternen" in Thüringen PDF Drucken E-Mail
Erfurt. In Thüringen sind vom Dienstag, 20. Oktober 2009 an Himmelslaternen verboten. Damit dürfen die leuchtenden Ballone im Freistaat nicht mehr aufsteigen. Die Verordnung sieht keine Ausnahmen vor. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Die besonders auf Partys beliebten Glücksbringer aus Papier sind bereits in einer Mehrzahl der Bundesländer verboten. In der Vergangenheit haben immer wieder Ballonhüllen Feuer gefangen. In Thüringen war das Verbot nach einem Großbrand im historischen Stadtkern von Weimar in die Wege geleitet worden. Das Feuer, bei dem ein Millionenschaden entstand, ging wahrscheinlich auf eine Himmelslaterne zurück.
 

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