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News-Details

Transparenzregister: Bundesanzeiger-Verlag versendet Gebührenbescheide

Aktuell erhalten Vereine die Gebührenrechnungen für die Führung des Transparenzregisters. Diese Rechnung ist korrekt, sofern sie vom Bundesanzeiger-Verlag kommt und 2,50 Euro (netto) pro Jahr beträgt.

Vereine müssen dazu in der Regel keine Meldung an das Transparenzregister gemacht haben; die Daten werden automatisch vom Vereinsregister übernommen. Die Eintragung selbst ist kostenlos. Erhoben wird die Gebühr für die Führung des Registers. Darüber informiert "Vereinsknowhow.de" in seinem aktuellen Vereinsinfobrief. Darin findet sich auch ein warnender Hinweis:

Es kursieren E-Mails, die dazu auffordern, sich kostenpflichtig einzutragen. Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche!

Steuerbegünstigte Vereine können von der Gebühr befreit werden. Dazu müssen sie entweder per E-Mail oder über die Internetseite des Transparenzregisters einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Der Nachweis über die Gemeinnützigkeit erfolgt durch Vorlage des Freistellungsbescheides.

Eine rückwirkende Befreiung für vor dem Jahr der Antragstellung liegende Gebührenjahre ist allerdings nicht möglich.

Quelle:Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 405 – Ausgabe 5/2021 – 03.03.2021

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