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News-Details

Einheitliche Sirenensignale für Thüringen festgelegt

Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) hat mit Wirkung zum 1. Juni 2018 für den Freistaat einheitliche Sirenensignale festgelegt und eine entsprechende Information veröffentlicht. Festgelegt sind insgesamt vier unterschiedliche Signalfolgen für die routinemäßige Sirenenprobe, zur Alarmierung der Feuerwehr (Feueralarm), die Warnung der Bevölkerung vor einer Gefahr sowie die Entwarnung. Bei der Sirenenprobe ertönt ein zwölf Sekunden langer Dauerton. Der Feuerarlarm wird durch drei zwölf Sekunden lange Dauertöne mit jeweils zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen signalisiert. Wird die Bevölkerung vor besonderen Gefahren gewarnt, ertönt ein einminütiger  Heulton, der aus einer Folge von sechs Tönen mit einer Dauer von jeweils fünf Sekunden und fünf Sekunden Pause gebildet wird. Ein einminütiger Dauerton dient als Entwarnungssignal.