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ThFV fordert frühere Rauchmelder-Pflicht

Der Thüringer Feuerwehr-Verband fordert eine schnellere Einführung der Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen im Freistaat. Bisher müssen nur Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die geplante Änderung der Thüringer Bauordnung sieht nun vor, auch Altbauten mit Rauchmeldern aufzurüsten. Die Rauchmelderpflicht für Altbauten soll aber erst ab Ende 2020 gelten.

Eine Übergangsfrist von sieben Jahren sei angesichts der vielen Brandrauchtoten bei Wohnungsbränden viel zu lang, erklärte Verbandschef Lars Oschmann bei einer Anhörung vor dem Ausschuss Bau, Landesentwicklung und Verkehr des Thüringer Landtags. Selbst Unternehmen mit großem Wohnungsbestand könnten in kürzerer Zeit nachrüsten. Auch die finanzielle Belastung sei mit Blick auf die Gefahrenlage angemessen. Oschmann fordert deshalb, alle Wohnungen bis Ende 2018 mit Rauchmeldern auszustatten.

Auf Bedenken stoßen beim Verband zudem die Pläne, Messestände in Gebäuden von der Bauordnung auszunehmen. Dabei werde verkannt, dass durch Stände massiv in die durch die Bauaufsicht genehmigte Struktur des Messe- und Ausstellungsgebäudes eingegriffen werde, erklärte Oschmann. Zudem würden oftmals die in den Hallen vorhandenen Brandschutzeinrichtungen außer Kraft gesetzt. Diese Stände müssten deshalb zwingend mit Rauchmeldern oder automatischen Löschanlagen ausgestattet werden. Dies müsse weiterhin durch die Bauaufsicht kontrolliert werden, fordert Oschmann