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Änderung bei Auszeichnung für "50 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr"
Während für Mitglieder der Ehren- und Altersabteilungen die Beantragung und Auszeichnung weiter durch den Thüringer Feuerwehr-Verband möglich ist, ändert sich die Zuständigkeit für noch aktive Einsatzkräfte. Für diese kann eine entsprechende Auszeichung des Freistaates über die zuständigen Dienststellen der Landkreise und kreisfreien Städte gestellt werden.
Wir bitten diese Änderung unbedingt schon bei der Antragsstellung zu beachten, damit es nicht zu Verzögerungen oder Missverständnissen kommt! Für die Kameradinnen und Kameraden der Alters- und Ehrenabteilung nutzen Sie bitte unser geändertes Antragsformular (siehe unten). Weitere Informationen können Sie auch dem Erlass über die Stiftung der Ehrenzeichen (ebenda) entnehmen.

