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News-Details

"Corona-Ampel" zur Einsatzbereitschaft aktualisiert

Wichtig; Handlungsempfehlung des TMIK mit konkreter Lage vor Ort abstimmen. Das heißt, die Allgemeinverfügungen der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften müssen zwingend berücksichtigt werden.

Vor dem Hintergrund zahlreicher Anfragen verweisen wir noch einmal auf die Handlungsempfehlungen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK), die sogenannte "Corona-Ampel", die unter Berücksichtigung der konkreten Pandemielage vor Ort zu sehen sind. Gradmesser der Entscheidungen sind zum Beispiel lokale Infektionsspitzen, der Grad der eigenen Betroffenheit bzw. die Anordnungssituation der zuständigen Gesundheitsbehörde oder der Status als vollständig Geimpfter bzw. Genesener genannt.

Im konkreten Fall heißt das auch, sich bei der jeweiligen Gemeinde vor Ort direkt über den Lagestand zu informieren. Denn insgesamt ist bei den Empfehlungen des TMIK zu berücksichtigen, dass aufgrund von Allgemeinverfügungen der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften Verschärfungen, Erleichterungen oder differenzierte Regelungen hierzu möglich und diese entsprechend zu beachten sind.

Vor dem Hintergrund der sich verändernden pandemischen Lageentwicklung, sowie der adaptierten Rechtssetzung auf Bundes- und Landesebene wurde die Handlungsempfehlung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Abhängigkeit der lokalen Pandemielage („CORONA-Ampel“) fortgeschrieben.

Mit einem Klick auf das Bild gehs zur aktualisierten Handlungsempfehlung.