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News-Details

+++Aktuelle Lage: Umfangreiche Informationen zur "Lockerung"+++Einschätzungen Bundesfeuerwehrarzt+++Bericht Robert-Koch-Institut+++

In der heutigen Einschätzung des Bundesfeuerwehrartztes Klaus Friedrich bestimmen die Maßnahmen nach dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten mit einem umfangreichen "Pressespiegel" den Lagebericht. Ergänzend dazu die Informationen des Robert-Koch-Instituts. Beide in der Anlage befindlichen Dateien sollen bei der Lageeinschätzung vor Ort helfen sowie zusätzlich als Information dienen.

Hier einige Auszüge hinischtlich der sogenannten "Lockerungen" bzw. der weiteren Empfehlungen für die Bundesländer.

Unternehmen

Firmen und Betriebe sind weiterhin angehalten, wenn möglich, auf Heimarbeit zu setzen. Bei laufendem Betrieb sind Unternehmen aufgefordert, ein Hygienekonzept umzusetzen:

Sie sollen nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umsetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimieren.

Handel

Geschäfte mit einer Größe von maximal 800 Quadratmetern dürfen ab kommenden Montag wieder öffnen. Dazu zählen auch - unabhängig von der Größe der Geschäfte - Auto- oder Fahrradhändler sowie Buchhandlungen. Allerdings gelten für die Öffnungen strenge Auflagen: Hygienevorschriften müssen eingehalten werden, es kann Einschränkungen geben, wie viele Kunden sich zeitgleich in einem Geschäft aufhalten dürfen. Warteschlangen sollen aber vermieden werden.
Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.

Gastronomie-Betriebe bleiben vorerst geschlossen, ausgenommen sind Lieferservices und Betriebe, die Essen anbieten, das nach Hause mitgenommen werden kann. Auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie
Theater, Opern und Konzerthäuser können noch nicht wieder öffnen.

Veranstaltungen

Großveranstaltungenbleiben bundesweit bis voraussichtlich zum 31. August untersagt. Dabei liegt die Entscheidung, ab welcher Größe Veranstaltungen verboten sind, bei den einzelnen Bundesländern. Laut Beschlüssen fallen auch Fußballspiele unter die Großveranstaltungen, die in den kommenden Monaten nicht stattfinden

 

Hinweis: Der Bericht des Robert--Koch-Instituts stellt eine Momentaufnahme dar und wird täglich aktualisiert.

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