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+++DFV: Herausforderung für Feuerwehren+++Aktuelles vom Bundesfeuerwehrarzt+++
Bundesfeuerwehrarzt Medizinaldirektor Klaus Friedrich
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„Es handelt sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation“ … „Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt.“
Robert-Koch-Institut, 18.03.2020
Dies macht eindeutig notwendig, die Sozialkontakte deutlich zu reduzieren, hierdurch kam es neben dem Schließen von Schulen, auch die Unterbindung von Veranstaltungen.
Dieser Strategie schließen sich die Feuerwehren umfänglich an, daher haben auch wir Maßnahmen eingeleitet, die sozialen Kontaktpunkte zu
reduzieren, durch Aussetzung oder Verschiebung von nicht existentiellen Veranstaltungen (Vereinssitzungen, aufschiebbare Besprechungen, Übungen, Lehrveranstaltungen, etc.). Dies tun wir um die Einsatzbereitschaft ohne (zeitliche) Limitierungen aufrecht zu erhalten!
Nun muss uns bewusst sein, dass es sich hier um eine dynamische Zeitlage handelt. In einigen Bundesländern wird über die Ausrufung des K-Falles diskutiert oder wurde bereits erklärt.
Der K-Fall bedeutet grundsätzlich für uns, dass wir diese Lage einsatzmäßig und professionell bewältigen werden und müssen. „Die eintretenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Verbreitung des Corona-Virus fordern auch die Feuerwehren heraus – vor allem im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit, aber auch zum sonstigen Schutz der Menschen in unserem Land“, informiert Hermann Schreck,Vizepräsident … „Die Verantwortlichen sind gemeinsam mit allen Aktiven gefragt, der jeweiligen Situation und Lage gerechte Lösungen zu schaffen, sich eng miteinander abzustimmen, um Ausfälle ausgleichen zu können und immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklung zu bleiben …“
Ergänzend zu den Ausgaben (siehe „Der Feuerwehrarzt über Coronavirus 0, I und II) ergehen nun weitere Empfehlungen, bzw. werden bereits
ausgesprochene Empfehlungen verstärkt.
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Es wird empfohlen sämtliche (!) freiwillige Leistungen der Feuerwehren zu reduzieren, besser einzustellen. Die Begründung hierfür ist ein
differenziertes Crew-Resource-Management. Dies dient der Kompensation der Krankheitsausfälle in eigenen Reihen. Grundsätzlich sind wir an einen gesetzlichen Auftrag gebunden.
Hierunter fällt auch die freiwillige Leistung „First-Responder-Dienst“ der Feuerwehren. Die Sinnhaftigkeit dieses Dienstes wird in keiner Weise in Abrede gestellt, allerdings ergibt sich aus diesem Dienst ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Gesamtmannschaft durch Rückverschleppung von Krankheitserregern. Dies ist unter dem Aspekt einer Pandemie ein hohes Risiko für die Einsatzbereitschaft der gesamten Feuerwehr.
Natürlich soll zum frühesten Zeitpunkt dieser Dienst wieder aufgenommen werden.
Führungskräfte sollten auf die Möglichkeiten einer Infektion mit oder einer Inkorporation von Krankheitserreger achten, d.h. an der Einsatzstelle, insbesondere mit ungewaschenen Händen, kein Essen, kein Trinken, kein Rauchen, kein Berühren des Mundbereiches!
Das Einsatzpersonal sollte minimalisiert werden. Nach einer Alarmierung gilt es zu bedenken, in Wertung der zu erwartenden Lage und des Auftrages, wieviel Einsatzkräfte werden tatsächlich benötigt werden, frühzeitiges Aufheben einer Einsatzbereitschaft in einem Gerätehaus.
Frühzeitige Personalreserven bilden, um einem längeren Einsatz gewappnet zu sein. Hierzu sind ggf. die Einführung von Dienstschichten, von Schichtplänen oder eine Änderung der Dienstpläne im hauptamtlichen Personal denkbar.
Feuerwehrdienstleistende sollten grundsätzlich bei einem dienstlichen Außenkontakt (im Einsatz) Mundschutz (mind. FFP 2) tragen.
Die Logistik zu erwartenden Verbrauchsartikel und Einsatzmittel ist stets zu beobachten.
Als oberstes Ziel gilt die Einsatzbereitschaft!
Folgende Empfehlungen gelten für Einsätze der Feuerwehren:
Folgende Personen sollten nicht an Einsätzen derzeit teilnehmen:
Personen mit Husten, Kratzen im Hals, Infektionszeichen, Fieber
Personen mit Kontakt mit einem gesichertem COVID-19 Fall (in den letzten 14 Tagen)
Personen mit Aufenthalt in einem Risikogebiet ( in den letzten 14 Tagen)
Verwendung von Infektionsschutzhandschuhen
Ggf. Verwendung von Atemschutzmasken FFP 2 (oder höhere Qualität)
Tragen der Schutzkleidung vollständig und geschlossen
Nach dem Einsatz Hände desinfizieren und waschen
Ggf. Flächendesinfektion der Gerätschaften und ggf der Mannschaftskabine, insbesondere nach Kontakt mit einem Verdachtsfall
Frühzeitiger Kleidungswechsel (Schwarz-Weiß-Trennung, korrektes Ablegen der Schutzkleidung)
Korrekte und regelmäßige Reinigung der Schutzkleidung
Als Risikogebiet sind derzeit Italien,Iran, in China die Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan), in Südkorea die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang), in Frankreich die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), in Österreich das
Bundesland Tirol, in Spanien Madrid und in USA die Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York ausgewiesen.
Unser Bundesgesundheitsminister empfiehlt Rückkehrern aus einem Risikogebiet dem Dienst zunächst (für 14 Tage) fern zu bleiben.
Folgende Empfehlungen gelten für die Leitung von Feuerwehren:
Regelmäßige (tägliche) Informationsbeschaffung (z.B. www.rki.de)
Gefährdungsbeurteilung gemäß UVV 49 § 4, Biostoffverordnung § 7
Erwirken einer medizinischen Beratung (UVV 49 § 6)
Bereitstellung ausreichender Schutzausstattung (UVV 49 § 3)
Bereitstellung ausreichender Menge Desinfektionsmittel (Personen- und Fahrzeugausstattung) (UVV 49 § 3)
Information der Einsatzkräfte über Prozeduren (incl. Absonderung)
Beschulung der Einsatzkräfte in der Verwendung weiterer Schutzausstattung, wie z.B. FFP 2 Masken
Klare Trennung Einsatz- und Privatkleidung
Tägliche Beurteilung und Ermittlung der Einsatzbereitschaft (eigene Erkrankungsfälle)
Ggf. Anpassung der Alarmierungsketten
Sicherstellen von Reinigung, Desinfektion und Hygiene (begrenzte viruzide Wirkung gemäß rki-Listung)
Kontaktdokumentation gemäß § 7 Biostoffverordnung
Auch die Aufbereitung von Einsatzmitteln sollte dem Ziel der Hygiene folgen. Dies gilt z.B. für die Aufbereitung der Atemschutzmasken oder Gerätschaften, die kontaminiert sein könnten. Hierbei sollte ein Mundschutz (mind. FFP 2), eine Schutzbrille, Infektionsschutzhandschuhe und mind. eine Einwegschürze verwendet werden. Vor der Reinigung ist die Desinfektion der Einsatzmittel (z.B. Atemschutzmaske) mit einem zugelassenen Desinfektionsmittel zu empfehlen.
Für Rückfragen stehen Ihre Feuerwehrärzte zur Verfügung.
Stand 18.03.2020 20:12 - Klaus Friedrich, Medizinaldirektor