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Anpassung der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung begrüßt und längst überfällig
"Die Änderung der Verordnung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit besonderen Diensten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für die Anerkennung der Leistungen der Kameradinnen und Kameraden“, kommentiert sagt Lars Oschmann, Vorsitzender des Verbandes der Thüringer Feuerwehr die Unterzeichnung der Anpassung der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung.
Ein kleiner Rückblick: Seit Jahren hat sich der Thüringer Feuerwehr-Verband dafür eingesetzt, dass die Ansätze in der Aufwandsentschädigung erhöht werden und darauf aufmerksam gemacht, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Konkret deutlich gemacht in einem Brief an das Thüringer Innenministerium im November 2018, als wir um eine Stellungnahme wegen einer Verbände-Anhörung im Thüringer Landtag zu einer veränderten Regelung gebeten wurden. Hier heißt es u.a. "Die Entschädigungszahlungen an die Führungskräfte und Feuerwehrangehörigen mit besonderen Aufgabenstellen eine wichtige Form der Anerkennung und der Wertschätzung der Arbeit dieser Kameradinnen und Kameraden dar, die sich über den normalen Dienst bei den Freiwilligen Feuerwehren hinaus einbringen." Und weiter: "Insofern und im Vergleich zu den Anpassungen bei in der Kommunalpolitik engagierten Ehrenamtlichen in den vergangenen Jahren ist eine Anpassung der Entschädigungssätze dringend geboten."
Im Juli 2019 wurde dazu unter dem Betreff "Dringend notwendige Änderung im Verordnungsentwurf" nochmals schriftlich nachgelegt. Hier heißt es beispielsweise "Diese Fassung (Verordnungsentwurf - d. R.) berücksichtigt u. a. im Wesentlichen auch Änderungen, die unser Verband im November 2018 im Rahmen der Verbändeanhörung vorgeschlagen hatte." In diesem Schreiben machten wir auf ein gravierendes Problem im Verordnungsentwurf aufmerksam und gaben dazu eine dringende Empfehlung zur Änderung.
(Beide Briefe zum Nachlesen und informieren vollständig als Link im Anhang.)
Umso mehr begrüßt der Thüringer Feuerwehrverband nun die Unterzeichnung der Anpassung durch den Thüringer Innenminister. Damit ist die so oft vom Verband kritisierte Entschädigungssumme aus dem Jahr 1994 endlich vom Tisch und gleichermaßen die eingeforderte Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement der Stadtbrandmeister, Wehrführern, Kreisausbildern oder Leiter von Jugendfeuerwehren, der Freiwilligen mit Sonderfunktionen, erfolgt.
Etwas verwundert sind wir im Verband allerdings über die Äußerungen vom Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen Michael Brychcy, der sich von der Neuregelung bei der Entschädigung der Freiwilligen Feuerwehren überrascht zeigte. Schließlich hat es im Thüringer Landtag dazu ja die erwähnte Anhörung gegeben, zu der auch der Gemeinde- und Städtebund gefragt war. Außerdem hat es von den Gemeinden immer eine positive Resonanz in dieser Frage gegeben, da die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister den ehrenamtlichen Einsatz der Feuerwehren vor Ort ja würdigen wollen.
Nicht unkommentiert will der Verband zudem die Äußerungen des Thüringer Innenministers Georg Maier lassen, der auf seiner Facebook-Seite davon spricht, dass der Thüringer Feuerwehr-Verband für eine „geringere Anhebung“ plädiert habe. Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Der Thüringer Feuerwehr-Verband hat sich zu keiner Zeit hinsichtlich einer finanziell festzuschreibenden Größenordnung geäußert, sondern sich auf Handlungsempfehlungen - wenn auch dringender Art - beschränkt. ThFV