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News-Details

Bundesfeuerwehrarzt: Einschätzung der Lage und Merkblatt für Einsatzkräfte DGUV

Das aktuelle Bild zur Lage wird vom Bundesfeuerwehrartz Klaus Friedrich mit einer Reihe von ineressanten und nützlichen Hinweisen ergänzt.

So hat die DGUV ihre "Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen" aktualisiert. Mit Stand vom 16.11.2020 sind alle neuen Informationen "gelb" gekennzeichnet.

Fit für die Feuerwehr? Diese Frage wird in einer Informationdes Bundesfeuerwehrarztes beantwortet. Grundsätzlich ist dies in der DGUV-Vorschrift 49 geregelt:

„§ 6 Persönliche Anforderungen und Eignung … Feuerwehrangehörige nur für Tätigkeiten einsetzen, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind.“

Verantwortung für die körperliche Eignung hat grundsätzlich der Feuerwehrangehörige erst einmal selbst (Eigenverantwortung)! Deshalb führt auch die Vorschrift 49 aus, dass „… bekannte aktuelle oder dauerhafte Einschränkungen ihrer gesundheitlichen Eignung … der zuständigen Führungskraft unverzüglich und eigenverantwortlich“ gemeldet werden müssen.

Der Bundesfeuerwehrarzt hat in seiner Information vom 18.November 2020 / Ausgabe XV wichtige Hineweise und Fakten zusammengestellt,die hilfreich zur Beurteilung der Einsatzfähigkeit sein können. Hier der  Download

Verdachts- oder sogar Erkrankungsfälle im Betrieb sind zudem Thema des Bundesfeuerwehrarztes in seinem Informationspaket. Dazu gibt es eine aktuelle Handlungsempfehlung der DGUV, die sich durch aus als Hinweis versteht, aber auch weitgehend als Hilfe für derartige Fälle in den Feuerwehren verwenden lässt. 

 

 

Quelle Bundesfeuerwehrarzt/DFV

 

 

Mit einem Klick auf das Bild zur aktualisierten Fassung der DGUV "Hinweise für Einsatzkr#fte".