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News-Details

+++ Bundesfeuerwehrarzt über das Tragen von Schutzmasken +++ DGUV-Schutzmaßnahmen aktualisiert +++

„Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren.“

Rober-Koch-Institut am 14. April 2020

Die aktuelle Lageeinschätzung beinhaltet zudem die Ergänzung VIII, in welcher Dr. Klaus Friedrich über das Tragen von Schutzmasken unterschiedlicher Güte informiert. Zudem haben wir die aktualisierte Fassung der DGUV-Hinweise zum Schutz vor dem Coronavirus. Der Bundesfeuerwehrarzt befasst sich mit der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin im umfangreichen "Pressespiegel" und präsentiert zahlreiche Grafiken zu aktuellen Auswertungen sowie Analysen in medizinischen wie wirtschaftlichen Bereichen.

Mehr Details auf unserer Website "Informationen Bundesfeuerwehrarzt" mit der aktuellen Ergänzung VIII"Tragen von Schutzmasken".

Hier ein Auszug aus der PDF:

Das eingangs erwähnte Zitat des Robert-Koch-Instituts entspricht auch unserem Gefahrenmanagement, nämlich Risiken und Gefahren zu reduzieren. Auch die DGUV Vorschrift 49 (UVV Feuerwehren) nimmt die Ver
antwortlichen hierzu in die Pflicht:

§3 Verantwortung

(1) Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der im Feuerwehrdienst Tätigen verantwortlich. Sie oder er hat für eine geeignete Organisation zu sorgen und dabei die besonderen Strukturen und Anforderungen der Feuerwehr zu berücksichtigen.

(2) …

(3) Feuerwehrangehörige denen Führungsaufgaben obliegen, haben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen unterstellten Feuer-wehrangehörigen zu sorgen.

(4) …

Welche Masken sollen wir verwenden? („community-mask“, Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder FFP 2/3-Masken)

Die Indikationen für den bei Feuerwehren üblichen und verwendeten Atemschutz mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten oder ggf. Atemschutzmaske mit qualifizierten Filtern ist hiervon unberührt.

Die Frage ist nicht welche Maske wir verwenden wollen, sondern vielmehr, welches Schutzziel verfolgen wir damit. Grundsätzlich werden keine Atemschutzmasken aus dem Privatbesitz oder selbst mitgebrachte Masken ohne systematisierte Sicherstellung der hygienischen Vorgaben verwendet.

Zum Inhalt

Aktualisierte Information der DGUV mit Hinweisen für Einsatzkräfte zum Umgang mit dem Coronavirus


Diese Fachbereich AKTUELL (Klick auf das rechts nebenstehende Bild) gibt Einsatzkräften der Feuerwehren und der nicht-medizinischen Hilfe leistungsorganisationen Hinweise zur Vorbereitung auf und den Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zu möglichen pandemiebedingten Einschränkungen bei der Durchführung regelmäßiger Prüfungen von Arbeitsmitteln, wie Ausrüstungen und Geräte. Die hier gegebenen Hinweise können grundsätzlich auch bei Werk- und Betriebsfeuerwehren angewendet werden. Sie gelten nicht für Feuerwehr-Einsatzkräfte, die im Rettungsdienst eingesetzt sind. Bestehen organisationsinterne oder landesspezifische Regelungen, sind diese vorrangig zu beachten.

Zum Inhalt

Die Lage vom 23. und 24. April 2020 mit einem Klick auf das Bild.

Das komplette Zitat mit einem "Klick" auf das Bild.

Auf das Bild "klicken", dann öffnet sich die vollständige Ausgabe in aktualisierter Form. (Stand: 22.04.2020)