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Stärkung des Ehrenamts - Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2020 zu

Vereine und Ehrenamtliche werden gestärkt und erhalten mehr steuerliche Erleichterungen, die Ehrenamts- und die sogenannte Übungsleiterpauschale steigen ab 2021. Damit werden langjährige Forderungen des Bundesrates nun umgesetzt.
Genau zwei Tage nach der Bundestagssitzung hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zahlreichen neuen Regelungen im Steuerrecht zugestimmt. Jetzt wird dem Bundespräsident das Jahressteuergsetzt 2020 zur Unterzeichnung gegeben.  Mit einem Klick auf das Foto gehts zu witeren Informationen zur Sitzung und darüber hinaus auf der Website "Bundesrat Kompakt".

Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich.

Weitere Neuerungen betreffen beispielsweise auch das Homeoffice und die Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. 

"Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen – maximal 600 Euro. Dies gilt, auch wenn die üblichen Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen." Quelle: Der Betrieb

Mehr bzw. eine Übersicht dazu auch in "Der Betrieb" derHandelsblatt Fachmedien GmbH.

 

 

Blick in den Plenarsaal während der Bundesratssitzung am 18.12.2020. Foto: © Bundesrat/Sascha Radtke