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News-Details

"Corona-Ampel" zur Einsatzbereitschaft aktualisiert

Zweite Fortschreibung der Handlungsempfehlung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

Die SARS-CoV2-Pandemiesituation beherrscht weiterhin das Dienst- und Ausbildungsgeschehen der Einheiten in allen Bereichen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Die Handlungsempfehlung richtet sich nach drei Zielgruppen: Brandschutz und Allgemeine Hilfe (Feuerwehren), Katastrophenschutz (mitwirkende Organisationen und Feuerwehren) sowie das Rettungswesen.

In der Einleitung der aktuellen Fassung heißt es:

"Das TMIK veröffentlichte im Verlauf der Pandemie mehrere Rundschreiben mit Informationen und Empfehlungen bezüglich der Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungs- sowie dienstlichen Veranstaltungen. Unter Berücksichtigung der Dynamik des Infektionsgeschehens einerseits und der sich daraus entwickelnden Fortschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen andererseits werden nun die Handlungsempfehlungen fortgeschrieben. Die Maßnahmen des Landes zum Infektionsschutz in den Verordnungen und Erlassen bilden einen klar strukturierten Rahmen. Die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen sind unter www.tmasgff.de/covid-19 abrufbar. Die vorliegenden Empfehlungen bauen darauf auf, um in Abhängigkeit der Infektionszahlen angemessen reagieren zu können."

Wichtig: Die Handlungsempfehlung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) muss mit der konkreten Lage vor Ort abgestimmt werden. Das heißt, die Allgemeinverfügungen der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften müssen zwingend berücksichtigt werden. Beispielhaft seien hier lokale Infektionsspitzen, die Anordnungssitzuation der zuständigen Gesundheitsbehörde oder der Status als vollständig Geimpfte bzw. Genesene genannt.

Es bleibt oberstes Ziel, dass alle Maßnahmen und Verhaltensregeln darauf auszurichten sind, die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrbehörden zu gewährleisten. Prämisse der nachfolgenden und Empfehlungen sind Aufrechterhaltung der Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Bedarfsträger der Feuerwehren, Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes.

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Hier gehts mit einem Klick zur Handlungsempfehlung.