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Handlungsempfehlung "Ampelmodell" zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft
Informationen und Hinweise des Thüringer Innenministeriums (TMIK) für die Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Abhängigkeit der lokalen Pandemielage in Abhängigkeit der lokalen Pandemielage.
Wichtig! Die neuen Handlungsempfehlungen mit der sogenannten. „Corona-Ampel“ für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Gefahrenabwehreinheiten.
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Auszüge aus der Einleitung Handlungsempfehlung des TMIK:
"Oberste Ziele aller Maßnahmen und Verhaltensregeln sind die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Gefahrenabwehrbehörden und somit die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates sowie der
Gesundheitsschutz der Helferinnen und Helfer. Nur unter entsprechenden Vorkehrungen kann der strukturelle Ausfall von Einheiten vermieden werden "
Die nachfolgenden Empfehlungen stützen sich auf ein Ampelmodell unter Berücksichtigung der bekannten und vom RKI ausgewiesenen 7-Tage-Inzidenz des eigenen Landkreises/kreisfreien Stadt. Die „Corona-Ampel“ soll als übersichtliche Entscheidungshilfe
und Orientierung für die Führungskräfte der Einheiten dienen und Sie bei den einzuleitenden und durchzuführenden Maßnahmen bzw. zu treffenden Entscheidungen unterstützen.Die „Ampelregelung“ gilt dabei grundsätzlich immer unter der Voraussetzung, dass keine Infektionsfälle in der eigenen Einheit vorhanden sind! Über durchzuführende Maßnahmen bei einem bestätigten Fall entscheidet das Gesundheitsamt im Zusammenwirken mit den Aufgabenträger und dem Leiter der Organisation.