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ThFV-Forderung wird verbindlich als Staatsziel in die Thüringer Verfassung eingehen/aktuelle Stellungnahme
Wir sind sehr erfreut, dass die gemeinsame Initiative unseres Verbandes zusammen mit dem Landessportbund Thüringen zur "Aufnahme von Schutz und Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in die Thüringer Verfassung" mit der Einbringung der Gesetzesentwürfe Früchte getragen hat. Wir danken allen Abgeordneten, die sich hierfür eingesetzt haben.
Der "Schutz und Förderung des Ehrenamts" wird als Staatsziel in die Thüringer Verfassung eingehen. Wir nahmen nochmals in einer Anhörung des Verfassungsausschusses im Thüringer Landtag Stellung. Zuvor war die Forderung, die auch von weiteren Organisationen unterstützt wird wie der "Ehrenamtsstiftung" mehrmals Thema im Thüringer Landtag.
Mittlerweile steht das Signal auf "Grün". Wir können auf diesen Erfolg zurecht Stolz sein. Es gibt verschiedene Gesetzesentwürfe dazu. So hat ganz klar die Regierungsfraktion sowie die CDU und die AfD als Oppositionsparteien dazu konkrete Vorstellungen. Schließlich geht es bei dem Vorgang um eine Änderung der Thüringer Verfassung.
Der Thüringer Feuerwehr-Verband wurde im Rahmen der Anhörung zu den Gesetzentwürfen um eine Stellungnahne gebeten, die wir in dieser Woche, also ganz aktuell, an den Verfassungsausschuss im Thüringer Landtag zum Fünften Gesetz zur Änderung der Thüringer Verfassung eingereicht haben.
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In 5 Punkten haben wir deutlich gemacht, dass es dem Thüringer Feuerwehr-Verband um verbindliche und konkrete Erwartungen geht, die in der Thüringer Verfassung vernakert werden sollten.