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News-Details

Förderung für die Umrüstung von bestehenden Sirenenanlagen

Perspektivisch sollen alle vorhandenen Sirenen neben dem Warnton für den „Feueralarm“ und „Sirenenprobe“ auch die bereits festgelegten Tonabfolgen „Warnung der Bevölkerung vor einer Gefahr“ und „Entwarnung“ ausbringen können.

Zur Umrüstung der bestehenden elektronischen Sirenen und Motorsirenen in Thüringen stellt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Innenministerium (TMIK) Fördergelder bereit.  Auf Grundlage der Förderrichtlinie Brandschutz/Allgemeine Hilfe wurden einige Anpassungen am Förderverfahren sowie an der Höhe des Festbetrages vorgenommen.

Im Ziel dessen, sollen perspektivisch alle vorhandenen Sirenen neben dem Warnton für den „Feueralarm“ und „Sirenenprobe“ auch die bereits festgelegten Tonabfolgen „Warnung der Bevölkerung vor einer Gefahr“ und „Entwarnung“ ausbringen können. Die Ansteuerung der Sirenen soll zukünftig über das TETRA-BOS-Digitalfunknetz erfolgen. In einem gesonderten Projekt erfolgt die technische Nachrüstung der Zentralen Leitstellen dahingehend, dass die Sirenen digital angesteuert werden können.

Die Fördermöglichkeit für die Umrüstung von Bestandssirenen hinsichtlich der Ansteuerbarkeit über das TETRA-BOS-Digitalfunknetz ist für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.

Die Details zum Fördererlass und Verfahren können in den Brandschutzdienststellen und in der Geschäftsstelle des ThFV abgerufen werden.

 

Hier gehts zur Information auf der Website des TMIK. Nähere Infos zu den Details gibt es in der Geschäftsstelle des ThFV.