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News-Details

Informationen zum Lehrgangsbetrieb an der Landesfeuerwehrschule

An der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TLFK)S werden aufgrund der Bundes- und Landes-Regelungen zum Infektionsschutz im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie werden zukünftig keine kostenfreien Tests an der TLFKS angeboten.

Ab 18.10.2021 gilt für die Lehrveranstaltungen der TLFKS die 3-G-Regel. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Teilnahme nicht möglich.

Die Lehrgangsteilnehmenden haben zur Anmeldung am Anreisetag entweder den Nachweis der vollständigen Immunisierung, den Nachweis einer Genesung oder eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, welches nicht älter als 24 Stunden ist, vorzulegen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen haben Teilnehmende ohne nachgewiesene Immunisierung oder Genesung einen weiteren Nachweis über einen negativen Test, nicht älter als 24 Stunden, spätestens zu Beginn des vierten Lehrgangstag (i.d.R. Donnerstags) vorzulegen. Andernfalls ist keine Teilnahme an Lehrveranstaltungen möglich. 

Für mehrwöchige Lehrveranstaltungen gilt diese Regel sinngemäß. Hier zur Website der TLFKS https://feuerwehrschule.thueringen.de/aktuelles

 

Hier zur Website der TLFKS