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Innenminister bestätigt im Thüringer Landtag: Keine Einsätze mit minderjährigen Jugendlichen bei der Thüringer Feuerwehr

Das Thema der „Teilnahme von jugendlichen Kameraden an Einsätzen bei den Feuerwehren“ beschäftigt derzeit nicht wenige Feuerwehren und auch darüber hinaus. Auf unserer Facebook-Seite in Kommentaren, wie auch in anderen Medien wie der "Ostthüringer Zeitung" wurde deutlich, dass in dieser Frage offenbar keine Klarheit herrscht, obwohl die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte nochmals über die Regelungen informiert hatte. Aber gerade das war wohl nochmals ein Stein des Anstosses, weitere Klarheit über das Problem einzufordern, sodass sich nun der Thüringer Landtag in seiner Sitzung am 30. Januar 2020 in einer Fragestunde damit befasste. Konkret mit einer Mündlichen Anfrage des Landtagsabgeordneten Volker Emde (CDU), auf die für die Landesregierung der Thüringer Innenminister Georg Maier antwortete. Wichtige Aussage des Ministers: "Nach § 13 (ThürBKG in Zshg. mit § 14 - d. R.) kann der ehrenamtliche Dienst in der Einsatzabteilung zwar beginnen, es dürfen jedoch für die Personengruppen im Alter von 16 bis 18 Jahren keine Einsätze angeordnet oder genehmigt werden."

Die konkreten Fragen des Landtagsabgeordneten an die Landesregierung und die präzisen Antworten des Thüringer Innenministers haben wir zur Information in einer PDF zusammengefasst. Zum Thema hier.

Mit dieser Zusammenfassung wollen eine zusätzliche Möglichkeit geben, sich über das wichtige Thema weiter umfassend zu informieren und eventuell noch vorhandene Unklarheiten auszuräumen. Selbstverständlich ist der ThFV zudem gerne Ansprechpartner für weitere Fragen.

Quelle: "Plenum online" Thüringer Landtag vom 30.01.2020

Unter Plenum online auf https://live.thueringer-landtag.de ist die Plenarsitzung vom 30.01.2020, einschließlich der Fragestunde, wie auch die gesamte Plenumssitzung vom 29. bis 31. Januar 2020 aufgezeichnet. Die Mündliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Volker Emde (CDU) kann unter dem angegebenen Link ebenfalls als Drucksache öffentlich gelesen werden.

Zudem steht jedem öffentlich das Plenarprotokoll zur Einsicht auf www.thueringer-landtag.de zur Verfügung.