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Landtag beschließt Verkehrsregelung durch Feuerwehren
Nach einer rund einstündigen Debatte hat der Thüringer Landtag heute beschlossen, dass die Thüringer Gemeinden zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtlichen Feuerwehren wahrnehmen lassen können, wenn die originär hierfür zuständige Polizei nicht oder nicht rechtzeitig in ausreichender Stärke zur Verfügung steht. Diese Regelung wird als § 53b "Verkehrsregelung durch die Feuerwehr" in das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz eingefügt.
Bereits in der Vergangenheit waren Feuerwehren verschiedenenorts bei solchen Veranstaltungen für die Verkehrsabsicherung eingesetzt worden. Eine rechtliche Grundlage fehlte dafür jedoch bisher, weswegen es vor allem haftungsrechtliche Bedenken gab. Ziel der neuen Regelung ist es, mehr Rechtssicherheit für die Kameradinnen und Kameraden zu schaffen. Damit durch diese Änderung jedoch die Aufgaben der Feuerwehren nicht überhand nehmen, hat der Gesetzgeber die Aufgabenübernahme auf "gemeindliche Veranstaltungen" begrenzt und ausdrücklich festgelegt, dass die Feuerwehr nur dann zum Einsatz kommen soll, wenn die Polizei diese Aufgabe nicht übernehmen kann.
Des Weiteren haben die Abgeordneten formal notwendige Änderungen des Thüringer Versorgungsgesetzes beschlossen. In diesem Zuge wurde auch der so genannte "Witwenbaustein" bei der zusätzlichen Alterversorgung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ("Feuerwehrrente") gestrichen. Hintergrund hierfür ist, dass durch den Wegfall höhere Auszahlungen für die Feuerwehrangehörigen ermöglicht werden können.