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News-Details

Neue Fördermöglichkeiten für ehrenamtliches Engagement

Der Thüringer Feuerwehr-Verband e.V. begrüßt die neuen Fördermöglichkeiten des Freistaats Thüringen zur Stärkung des Ehrenamtes. Mit Inkrafttreten der Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Thüringer Ehrenamtsgesetzes am 11. August 2025 können ab sofort Förderanträge gestellt werden.

Für Projekte ab 5.000 Euro bis zu 50.000 Euro – in Kooperationen sogar bis 100.000 Euro – stehen nun Landesmittel bereit. Diese Unterstützung richtet sich an engagierte Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Verbände, deren Tätigkeiten gemeinnützig, unentgeltlich und im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erfolgen. Auch ein Ehrenamtsfonds zur Unterstützung in Notsituationen wird eingerichtet.

„Unsere Feuerwehren leben vom ehrenamtlichen Einsatz ihrer Mitglieder. Die neuen Fördermöglichkeiten sind ein starkes Signal der Wertschätzung und helfen, die Rahmenbedingungen für unsere Arbeit weiter zu verbessern“

Anträge können bis zum 15. September 2025 ausschließlich digital über das Förderportal des Thüringer Landesverwaltungsamtes eingereicht werden. Projekte müssen noch im laufenden Haushaltsjahr umgesetzt werden. Für kleinere Vorhaben unter 5.000 Euro steht weiterhin die Thüringer Ehrenamtsstiftung mit dem Programm Aktiv vor Ort zur Verfügung.

Weitere Informationen, Anleitungen und das digitale Antragsformular finden Sie auf www.ehrenamt-thueringen.de.