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Neue THW-Abrechnungsverordnung
Die neue THW-Abrechnungsverordnung regelt das Verfahren zur Bemessung, Abrechnung und Durchführung von Hilfeleistungen und schafft Rechtsicherheit für den Anforderer. Beispielsweise gilt dies für den Fall, wenn dieser das THW zur technischen Hilfe im Interesse einer oder eines Dritten anfordert. Für diesen Fall ist die Möglichkeit vorgesehen, dass die anfordernde Stelle ihren Erstattungsanspruch, den sie über den Begünstigten hat, an das THW abtreten kann. Zudem sind die Auslagen- und Kostensätze in einer Anlage dargestellt.
Die unter § 6 Abs. 3 erwähnte Verwaltungsvorschrift befindet sich derzeit im Übrigen noch im Abstimmunhsverfahren.
THW-Abrechnungsverordnung (Stand: Dezember 2012)
Quelle: Information des THW-Landesverbandes Sachsen, Thüringen