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Neues Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz veröffentlicht
Nach einer umfangreichen Analyse zum Änderungsbedarf des bestehenden Gesetzes, wurde mit Beteiligung von Feuerwehrangehörigen und Aufgabenträgern in vier Regionalkonferenzen, das Verfahren und die identifizierten Anpassungen vorgestellt und diskutiert. Die geänderten Rahmenbedingungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, bei den Aufgabenträgern und in den ehrenamtlichen Strukturen sowie aus der praktischen Anwendung des Gesetzes mit entsprechenden Begründungen haben diese Neubekanntmachung erforderlich gemacht. Dazu wurden ein Steuerungsgremium unter Leitung des TMIK, eine Lenkungsgruppe für die Überarbeitung der Regelungen über den Katastrophenschutz sowie drei Arbeitsgruppen für die brandschutzrechtlichen Bestimmungen zur fachlichen Bewertung der Fragestellungen eingerichtet. Der Thüringer Feuerwehr-Verband dankt allen Beteiligten, welche zur Überarbeitung beigetragen haben, für ihre engagierte und fachkundige Arbeit. Mit Neubekanntmachung des gesamten Gesetzes ist das Ziel verbunden, eine einheitliche Begründung der Gesetzesregelungen zu schaffen; dies war eine wesentliche Forderung von vielen Akteuren.
Neben den redaktionellen Anpassungen und Aktualisierungen bzw. Bearbeitung der Begründungen sind die wesentlichsten Änderungen
- Überarbeitung und zeitgemäße Anpassung der Bestimmungen über die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Aufstellung einer Feuerwehr (§§ 10 ff neu)
- Erarbeitung einer neuen Kostenbestimmung zur rechtssicheren Erhebung von Kosten für Einsatzmaßnahmen der Feuerwehren in bestimmten Fällen (§ 55 neu)
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Betreiben einer dezentralen technischen Servicestelle zur Erfüllung der Aufgaben im Bereich der digitalen Informations- und Kommunikationstechnik auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (§ 6 Abs. 4 neu)
- Erhöhung der gesetzlichen Grundlage der Jugendfeuerwehrpauschale von 25 auf 50 Euro (§ 12 Abs. 4 neu)
- Aktualisierung der Regelungen über die TLFKS und Anpassung an die Inhalte des Projektes TLFKS 2.0
- Präzisierung der aufzustellenden Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen (§ 35 neu)
- Erweiterung der Mitwirkungsmöglichkeiten von privaten Organisationen im Katastrophenschutz (§ 35 Abs. 5 neu)
- Aufnahme der Errichtung von Auskunftsstellen bei den Katastrophenschutzbehörden im Bedarfsfall (§ 35 Abs. 7 neu)
- Aufnahme einer Weisungsbefugnis der obersten Katastrophenschutzbehörde für den Fall der Übernahme der landesweiten Einsatzführung (§ 42 Abs. 1 neu)
- Aufnahme verschiedener Verordnungsermächtigungen
Das Gesetz wurde am 06.06.2024 im Thüringer Landtag beschlossen. Detaillierte Informationen werden in den kommenden Wochen bereitgestellt und eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ist in Vorbereitung. Der Thüringer Feuerwehr-Verband ist überzeugt, dass das neue Gesetz einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Brand- und Katastrophenschutzes in Thüringen darstellt und freut sich auf die gemeinsame Umsetzung der neuen Vorgaben.
Text: Chris Hermann (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ThFV)