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Oschmann weist Rechnungshofkritik zurück
Zwar ist es nach Straßenverkehrsgesetz möglich, dass Feuerwehrleute mit PKW-Führerschein - nach einer Einweisung - auch LKW bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. Dabei handelt es sich um den so genannten „Feuerwehrführerschein“. Ein großer Teil der Feuerwehr-fahrzeuge in Thüringen sei aber deutlich schwerer, so Oschmann. Hier greife der „Feuerwehrführerschein“ nicht. Deshalb werde für diese Fahrzeuge zwangsläufig ein vollwertiger LKW-Führerschein benötigt. Dabei stehen die Kommunen laut Oschmann vor dem Problem, dass einerseits immer weniger Kameradinnen und Kameraden einen LKW-Führerschein besitzen. Andererseits sind viele Einsatzkräfte mit der entsprechenden Qualifikation tagsüber nicht an ihrem Wohnort und damit nicht einsetzbar. Die Kommunen seien deshalb gezwungen, mehr Feuerwehrleute als LKW-Fahrer auszubilden, so der Verbandschef.
Das Innenministerium hat dieses Problem erkannt und vollkommen richtig gehandelt. Durch das Ministerium sei mit der geänderten Förderrichtlinie der richtige Schwerpunkt gesetzt worden, erklärte Oschmann.