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Rauchmeldertag: Wenn Kontrolle Leben retten kann
Eine jährliche Kontrolle von Rauchmeldern ist aus Sicht von Experten unerlässlich um lebensgefährlichen Situationen vorzubeugen. Auf der Internetseite von "Rauchmelder retten Leben" ist ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Bundesländer zu finden. Für Thüringen kann man sich hier schnell informieren: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderpflicht-thueringen/
Für Feuerwehren interessant: Infomaterial der Initiative kann kostenlos zugesandt werden: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/infomaterial-bestellen/
Folgende Empfehlungen bei der Kontrolle der Rauchmelder gibt das Feuerwehr Magazin auf seiner Internetseite:
„Rauchmelder in fünf Schritten überprüfen:
- Löst den Probealarm über den Testknopf aus. Ertönt dieser nicht, schaut in die Betriebsanleitung (wenn Ihr selbst für die Geräte verantwortlich seid) oder informiert Euren Vermieter. Tauscht nicht funktionierende Melder aus oder wechselt die Batterie.
- Prüft, ob die Raucheintrittsöffnung frei ist. Staub, Flusen oder Insekten solltet Ihr entfernen. Achtung: Die Geräte nicht aussaugen! Stark verschmutzte Geräte (zum Beispiel durch Farbe) austauschen.
- Handelt es sich um einen Rauchmelder mit austauschbaren Batterien, wechselt diese, wenn sie leer sind (Rauchmelder sendet Hinweiston) oder wenn Ihr nicht sicher seid, ob die Batteriespannung noch reicht. Verwendet nur die Batterien, die der Hersteller dafür vorgesehen hat.
- Sogenannte 10-Jahres-Rauchmelder (Zeichen „Q“) sind mit Batterien ausgestattet, die über die gesamte Lebensdauer des Melders eine ausreichende Spannung bereitstellen. Nach Ende ihrer Lebensdauer sind diese auszutauschen (gilt übrigens auch für Rauchmelder mit wechselbarer Batterie).
- Deponiert einen Wohnungsschlüssel bei einem vertrauenswürdigen Nachbarn. Bei einem Feueralarm kann dieser die Feuerwehr einlassen, falls Ihr nicht zu Hause seid (spart Zeit), bei Fehlalarmen den Rauchmelder abschalten (rettet die Wohnungstür) oder einen Service informieren.“
(Quelle: Feuerwehr-Magazin, 13.05.2022: https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/rauchmelder-mindestens-jaehrlich-pruefen-74752)