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News-Details

"Corona-Ampel" aktualisiert

Handlungsempfehlung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft

Vor dem Hintergrund der sich verändernden pandemischen Lageentwicklung, sowie der adaptierten Rechtssetzung auf Bundes- und Landesebene wurde die Handlungsempfehlung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Abhängigkeit der lokalen Pandemielage („CORONA-Ampel“) fortgeschrieben.

Die nun vorliegende Fortschreibung berücksichtigt die Rechts- und Verordnungslage mit Stand vom 09.06.2021. In Folge dessen werden Inzidenzwerte der Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 1. Juni 2021 aufgenommen und auf die Erfordernisse der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr übertragen.

Das Papier ist weiterhin von der Maxime getragen, die Einsatzbereitschaft der Gefahrenabwehrbehörden und somit die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates, sowie der Gesundheitsschutz der Helferinnen und Helfer sicherzustellen. Nur unter entsprechenden Vorkehrungen kann der strukturelle Ausfall von Einheiten vermieden werden. 

Die Empfehlungen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales sind unter Berücksichtigung der konkreten Pandemielage vor Ort zu sehen. Beispielhaft seien lokale Infektionsspitzen, der Grad der eigenen Betroffenheit bzw. die Anordnungssituation der zuständigen Gesundheitsbehörde oder der Status als vollständig Geimpfter bzw. Genesener genannt.

Insgesamt ist bei den Empfehlungen zu berücksichtigen, dass aufgrund von Allgemeinverfügungen der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften Verschärfungen, Erleichterungen oder differenzierte Regelungen hierzu möglich und diese entsprechend zu beachten sind.

Zur Handlungsempfehlung mit einem Klick auf das Bild.