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News-Details

Neue Regelung für Unterstützungsleistungen für Feuerwehrangehörige in Thüringen

Mit dem 15. Oktober 2021 wurde die Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung freiwilliger Unterstützungsleistungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige unterzeichnet und fndet in dieser Form Anwendung für Fälle, die ab dem 01. Januar 2021 eingetreten sind. Die neue Regelung haben das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, der Thüringer Feuerwehrverband e. V. und die FUK Mitte gemeinsam erarbeitet.

Mit der Vereinbarung wird den Angehörigen der Thüringer Feuerwehren eine deutlich bessere Gesundheitsversorgung angeboten. Die Unterzeichnung der Kooperation durch den Thüringer Innenminister Georg Maier und dem Geschäftsführer der FUK Mitte Detlef Harfst besiegelt auch einen intensiven Prozess zur Erarbeitung dieser Verwaltungsvereinbarung, der 2018 begann und an dem auch der Thüringer Feuerwehr-Verband maßgeblich beteiligt war. "Wir freuen uns, dass mit dieser neuen Regelung eine einfache und unbürokratische Umsetzung der gesetzichen Vorgaben erfolgen kann. Die Unterzeichnung heute ist auch ein Akt der Wertschätzung des täglichen Einsatzes unserer Kameradinnen und Kameraden in den Thüringer Feuerwehren", sagt Karsten Utterodt, Verbandsvorsitzender des ThFV.

„Mit der neuen Verwaltungsvereinbarung können ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, denen Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst entstanden sind und für die kein Entschädigungsanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, Unterstützungsleistungen des Landes in Form von Zuwendungen erhalten“, sagte Georg Maier zum heutigen Inkrafttreten der Kooperation mit der Feuerwehr Unfallkasse Mitte, die sowohl den Prozess der Feststellung der Gesundheitsschädigung als auch das gesamte Zuwendungsverfahren begleiten und unterstützen wird.

Hintergrundinformation

Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) sieht vor, dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, denen Gesundheitsschäden im Rahmen des Feuerwehrdienstes entstanden sind oder die sich verschlimmert haben und für die kein Entschädigungsanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, freiwillige Unterstützungsleistungen des Landes in Form von Zuwendungen gewährt werden kann. Die FUK Mitte kann mit der Feststellung der Art und Schwere der Gesundheitsschäden gegen Kostenerstattung beauftragt werden.

Damit diese gesetzliche Vorgabe recht unbürokratisch umgesetzt werden kann, erarbeiteten ab dem Jahr 2018 in enger gemeinsamer Abstimmung das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, der Thüringer Feuerwehrverband e. V. und die FUK Mitte eine Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung freiwilliger Unterstützungsleistungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die nun mit dem 15. Oktober 2021 in Kraft tritt und in dieser Form Anwendung findet für Fälle, die ab dem 01.Januar 2021 eingetreten sind.

Nach der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung (v.l.n.r.) ThFV-Verbandsvorsitzender Karsten Utterodt, Thüringer Innenminister GEorg Maier, Geschäftsführer der FUK Mitte Detlef Harfst Foto: TMIK

Die Unterzeichnung: Innenminister Georg Maier und Geschäftsführer der FUK Mitte Detlef Harfst (im Vordergrund). An der Ausarbeitung beteiligt v.l. n. r. Karsten Utterodt, ThFV-Verbandsvorsitzender; Christian Gorski, stellv. Geschäftsführer FUK Mitte; Dirk Behnisch, Stellv. Abteilungsleiter, Referatsleiter Refert 24 TMIK und Jörg Zahlaus, Sachbearbeiter Referat 24 TMIK