Die Unterstützung für ehrenamtliche Feuerwehrleute in Thüringen, die im Feuerwehrdienst gesundheitliche Schäden erlitten haben oder verstorben sind, wird zum 1. Juli 2026 erhöht. Innenminister Georg Maier und der Geschäftsführerer der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, Detlef Harfst, haben heute die entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Die freiwilligen Unterstützungsleistungen greifen in Fällen, in denen gesundheitliche Schäden während des Feuerwehrdienstes entstanden sind oder sich verschlimmert haben, die jedoch die Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsrecht nicht erfüllen.
Mit der Anpassung werden die freiwilligen Unterstützungsleistungen des Freistaats Thüringen an die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen angepasst. Künftig erhöht sich so die Unterstützung für Hinterbliebene im Todesfall von bisher 20.000 Euro auf 25.000 Euro. Auch die Leistungen bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie bei längeren Arbeitsunfähigkeiten werden angehoben.
Für den Thüringer Feuerwehr-Verband ist diese Erhöhung ein wichtiger Erfolg. Ausgangspunkt unserer Initiative war der Vergleich mit dem Nachbar-Bundesland Sachsen-Anhalt. Beide Bundesländer gehören zum Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, welche die entsprechenden Verfahren im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bearbeitet. Vor diesem Hintergrund haben wir die Forderung aufgemacht, die freiwilligen Unterstützungsleistungen aneinander anzugleichen. Zuletzt hatte Sachsen-Anhalt die Pauschalen angehoben. In Thüringen werden diese Leistungen aus dem Landeshaushalt finanziert, in Sachsen-Anhalt aus einem Entschädigungsfonds der Kommunen. Jedes Bundesland entscheidet somit eigenständig über deren Höhe, dennoch sollte es für die jeweiligen Betroffenen keine Schlechterstellung geben.
Die Grundlage für diesen Erfolg bildet unsere unermüdliche Lobbyarbeit und die Einbeziehung vieler Unterstützer und Unterstützerinnen in Politik und Verwaltung. Für diese gute Zusammenarbeit sind wir sehr dankbar und werden diese weiterhin nutzen, um für unsere Feuerwehren und Feuerwehrangehörigen jeweils die bestmögliche Lösung zu finden.
Zum Herunterladen: Vergleich der freiwilligen Unterstützungsleistungen vor und ab dem 1. Juli 2026
Bild: Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) / Quellen: ThFV/FUK/TMIKL