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Empfehlungen und Informationen des TMIK zu Ausbildungsverpflichtungen im Ehrenamt
Aktuelle und ergänzende Hinweise des Thüringer Innenministeriums zu den Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf die Wiederaufnahme dienstlicher Veranstaltungen inkl. der notwendigen Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie.
Außerdem weiterführende Informationen bezüglich der Ausbildungsverpflichtungen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auf Grundlage des § 3 Abs. 7 sowie § 11 Abs. 1 Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) in Verbindung mit Punkt 1.10 des I. Teils der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2).
Das Schreiben des Thüringer Innenminsteriums hier. Es ergänzt die Dokumente vom 14.05.2020 sowie 18.06.2020, die wir ebenfall auf unserer Website veröffentlicht haben.