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Vorteile für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr

Im Folgenden sind Vorteile für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Bitte beachten Sie die regionalen Unterschiede und informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Besuch in der jeweiligen Einrichtung.

Auszeichnungen & Ehrungen

ThFV

Die Ehrungen und Auszeichnungen des ThFV finden Sie unter folgendem Link:

Ehrungen & Auszeichnungen

Sparkassenstiftung Sömmerda

Bei der Stiftung kann man in der Kategorie "Bürgerpreis" auch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr vorschlagen und ihr ehrenamtliches Engagement damit ehren.

Ihren Einsatz öffentlich anzuerkennen, ist das Ziel des Bürgerpreises der Sparkassenstiftung Sömmerda, der jährlich vergeben wird und mit insgesamt 5.000 Euro dotiert ist. Er wird im Rahmen einer Feierstunde im Dezember übergeben. Über die Anzahl der Preisträger und die Höhe der jeweiligen Preisgelder entscheidet eine Jury, bestehend aus Bundestags- und Landtagsabgeordneten, regionalen Medienvertretern und Gremienmitgliedern der Sparkassenstiftung.

Alle weiteren Informationen und Regelungen zur Anmeldung findet ihr auf deren Homepage.

Hier geht's zum Bürgerpreis

Hinweis: Bitte beachten Sie die regionalen Unterschiede und informieren Sie sich bitte vor Ihrem Besuch bei der zuständigen Einrichtung. In der Regel gelten die vergünstigen/freien Eintritte für Feuerwehrangehörige des entsprechenden Ortes und ihre Familien.

Thüringen | Schwimmbäder

Erfurt | Egapark Familienkarte

Erfurt | Domfestspiele

Erfurt | Theater

Erfurt | Museen

Erfurt | Eisstadion

Erfurt | Zoopark

Fulda | Deutsches Feuerwehr-Museum

 

 

Hier sind alle aktuellen Maßnahmen für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt aufgelistet.

Erfurt | Maßnahmenpaket

 

Diese Auswahl an Ferien- und Gästehäusern in allen Bundesländern soll allen Feuerwehrdienstleistenden einen kostengünstigen Urlaub ermöglichen. Die Ferien- und Gästehäuser der Feuerwehren bieten an unterschiedlichen Standorten in ganz Deutschland ein vielfältiges Angebot.

Durch familiengerechte Angebote sind sie auch zunehmend für jüngere Feuerwehrangehörige mit Kindern attraktiv. Der Arbeitskreis „Ferien- und Gästehäuser“ des DFV vertritt zehn Einrichtungen mit derzeit 765 Betten. Das Spektrum reicht hierbei von der beschaulichen Berghütte bis zum modernen Tagungszentrum. Jährlich rund 40.000 Gäste buchen mehr als 150.000 Übernachtungen. Alles was erwirtschaftet wird, fließt wieder in die Häuser zurück und kommt den Kameradinnen und Kameraden zugute. 

Alles zu Ferien- & Gästehäusern

 

Der Thüringer Landtag hat im Jahr 2009 einstimmig die Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren beschlossen und am 12. Mai 2009 eine entsprechende Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (§ 14a ThürBKG) erlassen.

Die Zusatzversorgung ist eine Anerkennung für die langjährige aktive Tätigkeit zugunsten des Allgemeinwohls, bei der die Angehörigen der Feuerwehren im Ehrenamt eine Pflichtaufgabe der Gemeinden erfüllen. Sie soll darüber hinaus das Engagement in diesem mit persönlichen Opfern verbundenen Ehrenamt steigern helfen, indem dessen Attraktivität erhöht und Impulse für eine dauerhaft stabile Mitgliederentwicklung in den Freiwilligen Feuerwehren geschaffen werden.

Alles zur Feuerwehr-Rente

HINTERGRÜNDE

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste, des Technischen HIlfswerkes und des Katastrophenschutzen aufrechtzuerhalten, hatte der Deutsche Bundestag 2011 mit Änderung des Straßenverkehrsgesetztes den Weg für den sogenannten "Feuerwehr-Führerschein" frei gemacht. Die Bundesländer können seither mit eigener Rechtsverordnung den Mitgliedern der dazugehörigen Orgainsationen ermöglichen, Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen auf Grundlage einer spezifischen internen Ausbildung und Prüfung zu führen.

Diese Art von "Feuerwehr-Führerschein" sollte es im Freitstaat jedoch nicht geben. Sowohl der ThFV als auch das Innenministerium sprachen sich aufgrund von Sicherheitsbedenken und den nur eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten gegen dieses Modell aus. Hingegen wird in Thüringen die entsprechend Erweiterung der Führerscheine für Maschinisten der Feuerwehren mit Landesmitteln gefördert.

VORAUSSETZUNGEN

Gefördert wird die Ausbildung von Angehörigen von Thüringer Freiwilligen Feuerwehren zur Erweiterung des Führerscheins auf einen Lkw-Führerschein (Klassen C1/C/CE).

Hierfür gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Die betreffenden Feuerwehrangehörigen müssen mindestens über einen Führerschein der Klasse B verfügen.
  • Die Förderung dient der Sicherstellung einer Dreifachbesetzung der vorgehaltenen Feuerwehrfahrzeuge. Sie kann nur bei einem entsprechenden Bedarf bewilligt werden.

FÖRDERSUMME

Der Erwerb des erweiterten Führerscheins wird vom Freistaat mit einem Festbetrag von 800 Euro gefördert.

  • Dieser Betrag ist unabhängig von einem Anteil bzw. der Höhe eines Anteils der Gemeinde oder des Landkreises ist.
  • Jedoch sind die Gemeinden als Aufgabenträger des Brandschutzes grundsätzlich verpflichtet, leistungsfähige Feuerwehren vorzuhalten.
  • Hierzu zählt insbesondere auch die Vorhaltung von entsprechend ausgebildeten Maschinisten. Wenn nicht genügend Feuerwehrangehörige die notwendige Fahrerlaubnis besitzen, hat die Gemeinde hierfür Sorge zu tragen.

ANTRAG

Der Antrag zur Förderung ist jeweils spätestens bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das nächste Haushaltjahr beim zuständigen Landratsamt formlos zu stellen.

Der Antrag muss beinhalten:

  • Namen der Feuerwehrangehörigen
  • vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge mit ihren Gewichtsklassen
  • Zahl der vorhandenen Maschinisten

BEWILLIGUNG

Nach der Vollständigkeits- und Notwendigkeitsprüfung fassen die Landratsämter die Anträge in ihrem Wirkungsbereich zusammen und reichen diese bis zum 30. September beim Landesverwaltungsamt ein, welches die Anträge zu prüfen und zu bewilligen hat. Nach Genehmigung erfolgt die Förderung in Form eines Zuwendungsbescheides der Landratsämter an die betreffenden Gemeinden.

 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Thüringer Staatsanzeigers in ANLAGE 5 ab Seite 20 des PDFs:

Thüringer Staatsanzeiger

Freiwillige Feuerwehrleute im Ehrenamt sind über § 2 Nr.11 SGB VII oder über die Satzung einer speziellen Feuerwehrunfallversicherung gesetzlich unfallversichert, auch bei Unfall im Einsatz, Wegeunfall oder Berufskrankheit. Sie genießen den gleichen Schutz wie ein Arbeitnehmer auf Arbeit bei Arbeits-oder Wegeunfällen. Die Berufsgenossenschaften heißen in aller Regel Feuerwehr-Unfallkasse und sind über die Bundesländer organisiert. Die Beiträge für den Unfallschutz zahlen die Gemeinden und Kommunen, wie die Arbeitgeber.

Die zuständige Kasse für Angehörige der Thüringer Freiwilligen Feuerwehr ist die FUK-Mitte. Alle Informationen zu Schutz und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung – auch innerhalb der Jungendfeuerwehr – finden Sie hier:

Broschüre Schutz & Leistung       Broschüre "Wenn's dich erwischt"

Wer im Besitz einer gültigen JuLeiCa ist, kann die verschiedenen Vergünstigungen bundesweit wahrnehmen.

Eine direkte Auswahl für Thüringen ist auf folgender Website zu finden:

Zu den JuLeiCa-Vorteilen

Die SV SparkassenVersicherung ermöglicht ab sofort alle ehren- und hauptamtlichen Angehörigen der Feuerwehr einen Sondernachlass von 10 % im Rahmen der KFZ-Versicherung der SV als zusätzliche Wertschätzung ihres Engagements.

Alle weiteren Infos finden Sie im folgenden Flyer:

Flyer KFZ-Nachlass

 

 

Der DFV hat mit diversen Anbietern Kooperationen und Rahmenverträge geschlossen, welche Mitglieder des DFV nutzen können. Darunter u.a. auch Vergünstigungen der GEMA, Telekom und SKY.

DFV-Rahmenverträge       DFV-Rabatte

Der DFV bietet zusammen mit dem Beuth-Verlag ein Onlineangebot an, bei dem die Abonnenten günstig an eine Vielzahl von Normen aus den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Vorbeugendem Brandschutz kommen.

Alles zum Normenportal

Das IT-Portal Stifter-helfen der Haus des Stiftens gGmbH vermittelt an Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits Produktspenden und Sonderkonditionen rund um IT sowie relevantes Know-how. Registrieren Sie Ihre Freiwillige Feuerwehr mit einem gültigen Freistellungsbescheid oder einem anderen Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Alles zu Stifter helfen Stifter

Das Softwarepaket "MP-FEUER – Jugend“ ermöglicht die komplette Verwaltung Ihrer Jugendfeuerwehr(en) und reduziert Arbeits- und Zeitaufwand in allen Bereichen.

Die Thüringer Jugendfeuerwehr arbeitet mit dem Software-Hersteller zusammen und stellt jeder Jugendfeuerwehr in Thüringen diese Software kostenlos zur Verfügung - mit TÜV-Zertifizierung.

Alles zu MP-FEUER     Anmeldungsformular [PDF]

 

Engagement ist so vielfältig, wie das Leben. Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenclub, bei der Feuerwehr, ob bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz – ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit von Gleichgesinnten ist für unser Gemeinwohl ebenso wichtig wie unersetzlich.

Deshalb bedanken sich die Thüringer Ehrenamtsstiftung, die Landkreise und kreisfreien Städte mit der "Thüringer Ehrenamtscard" öffentlich bei den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in besonderer Weise für ihre Mitmenschen im örtlichen Gemeinwesen einsetzen.

Diese Website informiert Sie über die Ziele, Inhalte und Beantragung der "Thüringer Ehrenamtscard", die beteiligten Landkreise und kreisfreien Städte und die möglichen Vergünstigungen für die Inhaber einer solchen Karte.

Alles zur Thüringer Ehrenamtscard

Regionale Vergünstigungen nach Landkreisen & kreisfreien Städten

Unter folgendem Link finden Sie alle von uns angebotenen Lehrgänge, Aus- und Fortbildungen.

Hier geht's zu den Lehrgängen

Gemeinden mit einer Jugendfeuerwehr erhalten für jeden ehrenamtlichen Angehörigen der Jugendfeuerwehr einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 25 Euro.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl. Nr. 8,  S. 317) ist die Regelung der aktuellen Richtlinie zur Höhe der Pauschalförderung von 20 Euro für Angehörige der Jugendfeuerwehren (Anlage 4, Nr. 1) gegenstandslos geworden. Sie wird durch die Regelung des § 11 Abs. 4 des geänderten ThürBKG ersetzt. Bei Widersprüchen zwischen Normen geht als Folge der Normenhierarchie die höherrangige Norm (das Gesetz) der niederrangigen Norm (die Richtlinie) vor. Bei der nächsten Überarbeitung wird sich dies auch im Text des nachfolgenden PDFs wiederfinden.

Der Antrag ist auf Seite 13 zu finden. Er ist formlos in einfacher Fertigung bis zum 01. Februar des laufenden Jahres bei dem zuständigen Landratsamt unter Angabe der Anzahl der Angehörigen der Jugendfeuerwehr (Stichtag: 31. Dezember des vorangegangenen Haushaltsjahres) sowie einer Erklärung, dass die Angaben vollständig und richtig sind und die Zuwendung ausschließlich für Zwecke zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren verwendet werden, einzureichen.

Ansprechpartner

Wir bemühen uns, die Angebote laufend zu aktualisieren. Melden Sie sich bitte gerne, wenn Sie Hinweise, Ergänzungen und Fragen haben.

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