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Förderungen & Zuschüsse für FF-Angehörige

Im Folgenden sind unterschiedliche Möglichkeiten zur Beantragung von Förderungen und Zuschüssen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Bitte beachten Sie die möglichen regionalen Unterschiede und informieren Sie sich zur Sicherheit vorher bei den jeweiligen Einrichtung.

Lottomittel Projektförderung

Jährlich werden die im Landeshaushalt vereinnahmten Überschüsse aus den Staatslotterien als sogenannte Lottomittel im Haushalt veranschlagt. Diese werden nach Kontingentierung durch Beschluss der Thüringer Landesregierung zur Bewirtschaftung auf die einzelnen Ministerien und die Staatskanzlei verteilt.

Damit besteht für alle Thüringer Ministerien und für die Thüringer Staatskanzlei die Möglichkeit kulturelle, soziale, umweltschützerische, sportliche und kirchliche Projekte durch eine Zuwendung zu unterstützen.

Jede FF oder JF kann diese Möglichkeit auf finanzielle Zuschüsse für ihre Vorhaben nutzen. Wir empfehlen vor Antragsstellung zur Sicherheit eine kurze telefonische Absprache mit den jeweiligen Ministerien.

Unterlagen zur Beantragung von Lottomitteln in Thüringen

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Die Plattform "startsocial" stellt sowohl eine Übersicht möglicher Fördertöpfe als auch eine Liste der Preise und Auszeichnungen zur Verfügung, die in Deutschland für ehrenamtlich Engagierte existieren. Teilweise sind die Ehrungen mit Geldpreisen verbunden. Hier ist auch wichtig, genau zu prüfen, ob man die Kriterien erfüllt.

Zur Übersicht der Fördertöpfe

Zur Übersicht der Preise & Auszeichnungen

Die Stiftung Mitarbeit vergibt seit vielen Jahren Starthilfezuschüsse an kleinere lokale Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie an neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung jenseits von Schule, Kultur und Umwelt innovativ tätig sind. Wesentlich dabei ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können.

Auf der Website sind alle Informationen zu finden zu:

  • Antragsstellung
  • Richtlinien
  • Fristen
  • Bewilligung
  • Förderhöhen
  • Kontakt und Ansprechpartner

Zur Stiftung Mitarbeit

 

Die Stiftung Mitarbeit bietet außerdem einen sehr strukturierten Überblick über Fördermöglichkeiten in folgenden Rubriken:

  • Öffentliche Fördermittel
  • Fonds & Mehr
  • Stiftungen
  • Sparkassen & Banken
  • Online-Spenden

Zum Überblick der Fördermittel

Die Feuerwehr­förderung der SV SparkassenVersicherung hat zum Ziel, Schäden zu verhüten oder zu mindern.

Sie fördern dies mit einer Vielzahl von Maß­nahmen:

  •  Finanzielle Unterstützung der Landes­feuer­wehr­verbände
  •  Finanzielle Zuschüsse (z. B. bei Feuerwehr-Jubiläen, bei Lösch­übungen)
  •  Materielle Unterstützung (z.B. KRISTALL-versicherte Kommunen erhalten "Mobile Rauch­verschlüsse"; Bezuschussung Heumeß­sonden)
  •  Mitarbeit in diversen Ausschüssen und Fach­gremien
  •  Förderung des Katastrophen­warn­systems KATWARN


Zu den Ansprechpartnern

Anträge, Richtlinien und Informationen zum Download:

HINTERGRÜNDE

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste, des Technischen HIlfswerkes und des Katastrophenschutzen aufrechtzuerhalten, hatte der Deutsche Bundestag 2011 mit Änderung des Straßenverkehrsgesetztes den Weg für den sogenannten "Feuerwehr-Führerschein" frei gemacht. Die Bundesländer können seither mit eigener Rechtsverordnung den Mitgliedern der dazugehörigen Orgainsationen ermöglichen, Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen auf Grundlage einer spezifischen internen Ausbildung und Prüfung zu führen.

Diese Art von "Feuerwehr-Führerschein" sollte es im Freitstaat jedoch nicht geben. Sowohl der ThFV als auch das Innenministerium sprachen sich aufgrund von Sicherheitsbedenken und den nur eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten gegen dieses Modell aus. Hingegen wird in Thüringen die entsprechend Erweiterung der Führerscheine für Maschinisten der Feuerwehren mit Landesmitteln gefördert.

VORAUSSETZUNGEN

Gefördert wird die Ausbildung von Angehörigen von Thüringer Freiwilligen Feuerwehren zur Erweiterung des Führerscheins auf einen Lkw-Führerschein (Klassen C1/C/CE).

Hierfür gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Die betreffenden Feuerwehrangehörigen müssen mindestens über einen Führerschein der Klasse B verfügen.
  • Die Förderung dient der Sicherstellung einer Dreifachbesetzung der vorgehaltenen Feuerwehrfahrzeuge. Sie kann nur bei einem entsprechenden Bedarf bewilligt werden.

FÖRDERSUMME

Der Erwerb des erweiterten Führerscheins wird vom Freistaat mit einem Festbetrag von 800 Euro gefördert.

  • Dieser Betrag ist unabhängig von einem Anteil bzw. der Höhe eines Anteils der Gemeinde oder des Landkreises ist.
  • Jedoch sind die Gemeinden als Aufgabenträger des Brandschutzes grundsätzlich verpflichtet, leistungsfähige Feuerwehren vorzuhalten.
  • Hierzu zählt insbesondere auch die Vorhaltung von entsprechend ausgebildeten Maschinisten. Wenn nicht genügend Feuerwehrangehörige die notwendige Fahrerlaubnis besitzen, hat die Gemeinde hierfür Sorge zu tragen.

ANTRAG

Der Antrag zur Förderung ist jeweils spätestens bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das nächste Haushaltjahr beim zuständigen Landratsamt formlos zu stellen.

Der Antrag muss beinhalten:

  • Namen der Feuerwehrangehörigen
  • vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge mit ihren Gewichtsklassen
  • Zahl der vorhandenen Maschinisten

BEWILLIGUNG

Nach der Vollständigkeits- und Notwendigkeitsprüfung fassen die Landratsämter die Anträge in ihrem Wirkungsbereich zusammen und reichen diese bis zum 30. September beim Landesverwaltungsamt ein, welches die Anträge zu prüfen und zu bewilligen hat. Nach Genehmigung erfolgt die Förderung in Form eines Zuwendungsbescheides der Landratsämter an die betreffenden Gemeinden.

 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Thüringer Staatsanzeigers in ANLAGE 5 ab Seite 20 des PDFs:

Thüringer Staatsanzeiger

Ansprechpartner

Wir bemühen uns, die Angebote laufend zu aktualisieren. Melden Sie sich bitte gerne, wenn Sie Hinweise, Ergänzungen oder auch Fragen haben.

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