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Änderung der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung
Im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen vom 11.05.2017 wurden Änderungen der Thüringer Verordnung zum Katastrophenschutzfonds und der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung veröffentlicht.
Die Änderungen präzisieren die Regelungen zur Einordnung in Risikoklassen und deren regelmäßige Überprüfung, Kennzeichnung der Qualifikation an Feuerwehrhelmen, Westenkennzeichnung der Führungs- und Fachkräfte mit Sonderfunktionen. Weiterhin wird die Durchführung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in einer neuen Anlage 6 geregelt, die damit verbundenen Voraussetzungen für Kreisausbilder und Ausbilder definiert und die Qualifikation für Wehrführer von Orts- und Stadtteilfeuerwehren ergänzt. Die hauptamtlichen Angehörigen des feuerwehrtechnischen Dienstes tragen zukünftig auf Uniformbluse/-hemd ihre Dienstgradabzeichen (Aufschiebeschlaufen).
Die Anlagen zur Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung wurden entsprechend geändert.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen finden Sie unter dem folgenden Link: PDF